Allgemeine Geschaftbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

  • Mietverhältnis und Vertrag
  • Haftung
  • Anzeige von Mängeln
  • Anreise
  • Abreise
  • Stornierung
  • Verpflichtung zur Leistung
  • Rauchverbot
  • Wirksamkeit

Karnin, 17.9.2020


Mietverhältnis und Vertrag

Das Mietverhältnis umfasst das Objekt, wie in unserem Angebot beschrieben oder mündlich mitgeteilt. Alle Objekte sind vollständig möbliert. Die Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung) sind im Mietpreis eingeschlossen. Der Mietvertrag kommt bei einer Onlinebuchung unter Einschluss der Mietbedingungen dadurch zustande, dass in die Online-Eingabemaske der Internetseite die Gastbuchungsdaten eingegeben werden und mittels Mausklick die Buchung verbindlich bestätigt wird. Die in dem Vertrag berechnete Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen auf das Konto von Landhaus Karnin überwiesen werden. Sollte keine Anzahlung geleistet werden bzw. keine Anreise erfolgen, werden dem Gast 80 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Wir behalten uns den Rücktritt von dem Vertrag vor, falls der Mietvertrag, die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht auf dem benannten Konto eingehen.

Die Überlassung der Wohnung dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen. Untervermietung ist ausgeschlossen.



Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und in den dazugehörenden Anlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die Benutzung im Garten und Außenstellflächen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hausordnung ist entsprechend zu beachten. Eine Haftung durch Landhaus Karnin wird ausgeschlossen.

Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit des Vermittlers genügt es, wenn sie gegenüber einem Mieter abgegeben wird.



Anzeige von Mängeln

Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Tag dem Vermieter mitgeteilt werden. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermittler/Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen ist es dem Vermittler gestattet, die Wohnung zu betreten.

Ungeziefer (Ameisen, Mücken, Bienen usw.) in den Sommermonaten, Möwengeschrei, laut „knatternde“ Flaggen und Flaggenmasten, sowie das Geheul vom Wind sind kein Minderungsgrund des Reisepreises. Dies sind Dinge die zu einer Ostseeinsel dazu gehören.



Anreise

Die Anreise ist ab 17 Uhr möglich.

Abreise

Am Tag der Abreise ist die Wohnung besenrein bis 11 Uhr zu übergeben. Die Kücheneinrichtungen sind gesäubert zu übergeben. Der angefallene Müll ist in den Mülltonnen zu entsorgen.


Stornierung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der anfallenden Gebühren ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei Landhaus Karnin. Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:


• bis 180 Tage vor Reiseantritt 30,00 €,
• ab 179 bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 % des Übernachtungspreises,
• ab 13 Tage bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 100 % des Übernachtungspreises.

Sollte das Ferienobjekt nach Stornierung erneut einer Nutzung zum vollen Preis zugeführt werden, so verbleibt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €. Wird das Ferienobjekt zu einem günstigeren Preis vermietet, so muss der entstandene Differenzbetrag ausgeglichen werden.


Verpflichtung zur Leistung

Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, soweit seine Leistung durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird, z.B. durch Wasser- oder Brandschäden. Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Wohnung zu stellen.


Rauchverbot

Bitte beachten Sie das ausgewiesene Rauchverbot in unseren Wohnungen. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns eine doppelte Endreinigungsgebühr, sowie ggf. weitere Kosten für die Entfernung des Nikotingeruchs vor, damit der darauffolgende Gast ohne Einschränkung seinen Urlaub genießen kann.


Wirksamkeit

Inhalt des Mietvertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag bleibt wirksam, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam sein sollten.